Was einem passieren kann, wenn einem etwas passiert

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Da ist jemand unbequem und engagiert sich politisch, ist Fraktionsvorsitzender einer Kreistagsfraktion der Linken. Da setzt sich einer für die ein, die hier bei uns keine Rechte haben, arbeitet bei Pro-Asyl mit, ist Humanist.

Dieser wird angefahren und schwer verletzt. Der Tathergang wäre dringend zu klären, es gibt schon da viele Ungereimtheiten. Im Krankenhaus nötigt man ihn vorzeitig hinaus, da das Bett anderweitig benötigt würde. Zuhause verwahrlost er, kann vor Schmerzen nicht aufräumen, kann sich kaum bewegen. Pflege kommt nicht in Frage, weil keine Pflegestufe festgestellt wurde. Nachbarn und Beobachtern kommt er merkwürdig vor.

Schließlich kommt es zu einem Wohnungsbrand, der Bewohner wird im Feld gefunden, wirkt desorientiert. Er habe Vögel beobachten wollen, führte einen Laptop und ein Vogelbuch mit sich. Er wird mit Pfefferspray traktiert, fixiert und in die Psychatrie verbracht, mit kompletter Kontaktsperre und der beständigen Drohung mit Zwangsmedikation. Seine Verletzungen werden unzureichend behandelt.

Wieder zum Vorschein kommt er, als ihm der Prozess wegen der Brandstiftung gemacht wird. Sein Anwalt durfte ihn nicht vorher besuchen, er hatte weder Akteneinsicht noch die Möglichkeit, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ihm nahestehende Personen sieht er erst vor Gericht wieder.

Vor Gericht kommt heraus, dass die Zwangseinweisung in die Psychatrie per Ferngutachten getroffen wurde – von einem politischen Gegner, einem, der Asylbewerber per se für flugtauglich erklärt, damit sie abgeschoben werden können. Niemand fragt den Betroffenen oder fordert eine zweite Meinung an. Auf Betreiben eines einzigen Menschen verschwindet jemand für drei Monate in der Psychatrie, ohne Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Vor Gericht kommt heraus, dass der „Drogengeruch“ in der Wohnung ein Versuch war, mit Räucherstäbchen den Gestank eines undichten Urinkatheders zu übertünchen, dass der „Brand“ ein kleiner Schwelbrand und kein offenes Feuer war, der möglicherweise durch zu früh weggeworfene, vielleicht noch glühende Rückstände entstand. Angebliche „Grillanzünder im Backofen“ stellten sich im Laufe der Vernehmung als Aufbackbienenstich heraus.

Die „Fakten“, die den Angeklagten für psychotisch erklären sollen, stützen sich auf Hörensagen und Vermutungen, Interpretationen. Wenn das Indizien für Psychosen sind, dann dürfen wir uns nicht erwischen lassen:
Eine unaufgeräumte Wohnung ist verdächtig. Der Besitz von Räucherstäbchen. Sich gehen lassen, weil man vor Schmerzen nicht mehr kann. In sich versunken sein. Alles gefährlich. Ich denke, wir sehen uns dann auf dem Flur ;-( …

Nach einem Totalversagen der medizinischen Instanzen der Region sowohl bei der Versorgung nach dem angefahren werden (wo war da jemand, der mal wegen eines eventuellen Unfalltraumas nachschaute?) als auch bei der Zwangseinweisung steht nun zu befürchten, dass auch die Justiz versagt? Am 4.11. werden wir es erfahren, da geht das Verfahren vor dem Landgericht Gießen weiter.

Im Bericht oben habe ich keine Namen genannt. Ich wollte die Ereignisse sprechen lassen. Wer sich weiter informieren oder konkret helfen möchte, findet Materialien hier:

https://gaejawen.piratenpad.de/DStephan-oeffentlich
https://gaejawen.piratenpad.de/DStephan
http://twitter.com/search?q=%23DStephan
http://paper.li/Muschelschloss/1383040455
http://www.demokratisch-links.de/isoliert-in-der-psychiatrie
http://www.jungewelt.de/2013/10-25/037.php
http://igelin.blog.de/2013/10/25/isoliert-psychiatrie-linken-politiker-16681194/

2 Gedanken zu „Was einem passieren kann, wenn einem etwas passiert

  1. Unglaublich das sowas in unseren Landen passieren kann. Grade hier wo sonst immer alles streng nach vorschrift läuft werden scheinbar viele eben jener Vorschriften missachtet.
    Danke das du darauf aufmerksahm machst, ich hatte es vorher nirgentwo gehört oder gelesen.
    Grüße Patrick S.

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